Einvernehmliche Scheidung

Eine einvernehmliche Scheidung kann den Eheleuten Kosten, Zeit und Ärger ersparen. Hingegen kann sich eine streitige Scheidung über einen langen Zeitraum ziehen und einen höheren finanziellen Aufwand mit sich bringen. Wir informieren unsere Leser im folgenden Beitrag über die Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung und geben Ihnen wertvolle Tipps mit auf den Weg.

Definition der einvernehmlichen Scheidung

Die einvernehmlichen Scheidungsvoraussetzungen sind dann gegeben, wenn beide Ehegatten der Scheidung zustimmen und sich in den Scheidungsfolgen einig sind. In der Fachsprache wird diese Form auch als Scheidung auf gemeinsames Begehren bezeichnet.

Um einen möglichen Rosenkrieg durch Unstimmigkeiten, einer fehlenden Entscheidung von einem der Ex-Partner oder Problemen bei den Scheidungsfolgesachen zu vermeiden, eignet sich in den meisten Fällen eine Mediation. Hierbei können mithilfe eines Mediators/einer Mediatorin mögliche Konflikte geklärt werden, um im besten Fall noch eine einvernehmliche Scheidung herbeizuführen.

Weniger Kosten bei einem gemeinsamen Scheidungsbegehren?

Wie bereits beschrieben, ist eine einvernehmliche Scheidung weitaus günstiger und zeitsparender als eine streitige oder Härtefallscheidung. Grundsätzlich hängen die Kosten Ihrer Scheidung von der individuellen Rechtslage und dem Verfahrenswert ab. Der Verfahrenswert bildet die Grundlage der allgemeinen Scheidungskosten. Daraus setzen sich wiederum die Anwalts- und Gerichtskosten zusammen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist nur ein Anwalt nötig, im Gegensatz zu einer streitigen Scheidung – hierbei benötigt jeder Ehepartner einen eigenen Rechtsanwalt. Sollten Sie sich also im Vorhinein einigen können, so sparen Sie die Kosten für einen zweiten Anwalt, das sich wiederum auf den Verfahrenswert positiv auswirken wird.

Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung

Eine Ehe kann laut BGB geschieden werden, wenn sie gescheitert ist, keine Lebensgemeinschaft zwischen den Eheleuten mehr besteht und keine Chance auf eine Wiederherstellung der Ehe existiert.

Ausschlaggebend dafür, dass Sie sich scheiden lassen können, ist das Trennungsjahr. Dies muss zum Zeitpunkt der Scheidung abgeschlossen sein. Beide Ehegatten müssen die Einhaltung des Trennungsjahres bezeugen – einen weiteren Nachweis dafür bedarf es nicht. Das Trennungsjahr gilt auch bei einer streitigen Scheidung – ausschließlich in Sonderfällen kann eine Ehe vorab geschieden werden, zum Beispiel wenn in der Beziehung eine unzumutbare Härte, ausgehend von einem der Ehegatten, vorliegt.

Die Vorgabe des Trennungsjahres unterscheidet dementsprechend nicht die streitige von der einvernehmlichen Scheidung. Ein wichtiger Punkt, um die Voraussetzungen für ein gemeinsames Scheidungsbegehren zu erfüllen, ist die Einigkeit zwischen den Eheleuten. Die Ex-Partner müssen beide zur Auflösung der Ehe zustimmen und sich in allen wichtigen Punkten einigen. Dies kann zum Beispiel der Versorgungsausgleich, die Ehewohnung oder auch das Sorgerecht für gemeinsame Kinder sein.

Eine wichtige Vorgabe die zudem bei jeder Scheidung – auch bei einer einvernehmlichen – zu beachten ist: der Anwaltszwang. Mindestens ein Scheidungsanwalt muss von einem der Eheleute beauftragt werden, um das Verfahren zu begleiten.

Scheidungsfolgen vorab klären

Nicht nur das Scheidungsverfahren sollte vernünftig durchdacht werden, sondern auch die Scheidungsfolgen. Denn diese sind entscheidend für die einvernehmliche Scheidung. Im besten Fall einigen Sie sich vorab in den möglichen Scheidungsfolgesachen. Dazu gehören unter anderem bei gemeinsamen Kindern die Regelungen für den Unterhalt und das Sorgerecht. Hinzu kommen finanzielle Aspekte wie ein Versorgungsausgleich und die Aufteilung der Vermögenswerte. Sind Sie und Ihr Ehepartner vorab in diesen Punkten einig, so kann Ihnen das eine Menge Ärger und Kosten ersparen. Denn bei einer einvernehmlichen Scheidung profitieren Sie von einem kurzen Verfahren mit einem geringeren Kostenaufwand.

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Wie wird eine einvernehmeliche Scheidung eingereicht?

Nachdem Sie sich gemeinsam dazu entschieden haben, Ihre Ehe scheiden zu lassen und Einigkeit über den weiteren Verlauf geschaffen wurde, ist der Weg zwar nicht ganz leicht, jedoch unkomplizierter und ohne Streit. Lediglich einer der Ehegatten muss nach dem Trennungsjahr einen Anwalt beauftragen, damit dieser im Anschluss den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen kann. Der andere Ehepartner muss ausschließlich der Scheidung zustimmen, ohne einen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Scheidungsantrag online

Um Ihnen den Antrag zur Scheidung noch unkomplizierter und angenehmer zu gestalten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur modernen online Scheidung. Hierbei können Sie ortsunabhängig und jederzeit Ihr Scheidungsformular online bei uns einreichen. Sie ersparen sich die Suche nach einem passenden Anwalt, das hat wiederum positive Auswirkung auf den zeitlichen Aspekt. Ohne lange Wartezeit leiten wir den Antrag bei dem zuständigen Familiengericht in die Wege, sobald das Onlineformular bei uns eingegangen ist. Bei Fragen zur Scheidung allgemein, Folgesachen oder sollte bei Ihnen eine Besonderheit vorliegen, bieten wir Ihnen gerne zusätzlich ein kostenloses Erstgespräch an. Damit Sie sich auch während des gesamten Scheidungsverfahrens bestmöglich betreut fühlen, begleiten wir sie bis zum Abschluss – der Verkündung des Scheidungsurteils vor Gericht.